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Informationen zur Strompreisbremse!

icon.crdate22.12.2022

Bundestag beschließt die Strompreisbremse – als Stromkunde müssen Sie nichts Weiteres veranlassen! (gültig ab 01.01.2023 bis vorerst 31.12.2023) Haushaltskunden bis 30.000 kWh Jahresverbrauch: für 80% des Jahresverbrauches 2021: 40,00 ct/kWh Brutto für Verbräuche darüber hinaus gelten die vertraglichen Strompreise Industriekunden über 30.000 kWh Jahresverbrauch: für 70% des Verbrauches: 13,00 ct/kWh (zzgl. Umlagen, NNE, …) für Verbräuche darüber hinaus gelten die vertraglichen Strompreise Für unsere Kunden bedeutet dies, dass die Gemeindewerke nach der technischen Umsetzung die Entlastungsbeträge automatisch ermitteln werden. Sobald uns die genauen gesetzlichen Vorgaben bekannt sind werden wir unsere Informationen zu der Strompreisbremse aktualisieren.

Bundestag beschließt die Strompreisbremse – als Stromkunde müssen Sie nichts Weiteres veranlassen!

(gültig ab 01.01.2023 bis vorerst 31.12.2023)

Haushaltskunden bis 30.000 kWh Jahresverbrauch:

  • für 80% des Jahresverbrauches 2021: 40,00 ct/kWh Brutto
  • für Verbräuche darüber hinaus gelten die vertraglichen Strompreise

Industriekunden über 30.000 kWh Jahresverbrauch:

  • für 70% des Verbrauches: 13,00 ct/kWh (zzgl. Umlagen, NNE, …)
  • für Verbräuche darüber hinaus gelten die vertraglichen Strompreise

Für unsere Kunden bedeutet dies, dass die Gemeindewerke nach der technischen Umsetzung die Entlastungsbeträge automatisch ermitteln werden.
Sobald uns die genauen gesetzlichen Vorgaben bekannt sind werden wir unsere Informationen zu der Strompreisbremse aktualisieren.  

Ausführliche Informationen erhalten Sie hier. (PDF-Dokument, 136,62 KB, 22.12.2022)